Terrorismus
In der Sicherheitspolitische Kommission, SiK, behandelten wir die Terrorismusbekämpfung und Prävention der terroristischen Gefährder. Um die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, sollen unsere Behörden stärker mit dem Ausland zusammenarbeiten, um sich gemeinsam besser gegen terroristische Bedrohungen zu schützen. Die Revision bezweckt des Weiteren, dass in Zukunft sogenannte Vorfeldtaten und Vorbereitungshandlungen besser geahndet werden können. Im Visier sind insbesondere das Anwerben, die Ausbildung, das Reisen für terroristische Zwecke sowie entsprechende Finanzierungshandlungen. Zudem zielt die Strafrechtsrevision auf die organisierte Kriminalität und stellt die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation wie etwa der Mafia unter Strafe.
«Da ich in diesem Geschäft auch Fraktionssprecherin war, freute ich mich am Schluss sehr über die Zustimmung zu dieser wichtigen Vorlage.»
Mein Votum können Sie unter diesem Link nachsehen.
Am gleichen Abend berichtete die Tagesschau Hauptausgabe ebenfalls über diese Vorlage, auch dort ist eine kurze Sequenz von mir eingebaut.
Ehe für alle (Initiative)
Die Mehrheit des Nationalrates hat sich für die Ehe für alle ausgesprochen. Die Lebensgemeinschaften sollen für jegliche Paare geöffnet werden, dies soll nicht vom Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung abhängen. Weiter fordert die Parlamentarische Initiative, dass Paare des gleichen Geschlechts oder ungleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Der Begriff der «Ehe», soll durch den Begriff der «Lebensgemeinschaft» ersetzt werden. Dies soll jedoch nicht heissen, dass dies eine Abkehr oder Vorschrift für die Kirche ist.
Das Konkubinat und die eingetragene Partnerschaft sollen in der heutigen Zeit die gleichen Rechte und Pflichten besitzen wie die Ehe.
Selbst der im Vorgang zur Beratung als umstrittenster Punkt der Vorlage beurteilte Zugang zur Samenspende für gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare und wurde deutlich angenommen.
«Die breite Zustimmung zu dieser Volksinitiative freut mich sehr. Ich bin der tiefen Überzeugung, dass in einer freien Gesellschaft das Zusammenwohnen und sich Lieben nicht durch veraltete Gesetze behindert werden darf.»
CO2-Gesetz
Der Nationalrat hat in der zweiten Sessionswoche mit der Annahme des CO2-Gesetzes einen wichtigen Schritt hin zur Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens gemacht, welches die Schweiz ratifiziert hat und hinter dem auch die FDP klar steht.
Bis ins Jahr 2030 soll der Treibhausgasausstoss um mindestens 30 Prozent gesenkt werden. Die Schweiz will so ihren Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten mit dem Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu beschränken. Die bestehenden Massnahmen sollen gezielt intensiviert werden, hierbei setzt das CO2-Gesetz auf das Einsparungspotential bei Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und Gebäuden. Diese Ziele würden durch eine CO2-Steuer auf fossilen Brennstoffen, wie Benzin, Diesel oder Heizöl erreicht werden. Der technische Fortschritt soll auch stark zum Erreichen der Klimaziele beitragen. Innovationen und Wachstumschancen sind hier grosse Motivatoren.
«Die Zustimmung zum CO2-Gesetz finde ich ein wichtiges Zeichen. Wirkungsvoll und massvoll müssen die Einschnitte sein, dafür setze ich mich ein.»
Überbrückungsleistungen
Der Bundesrat will die Situation von älteren ausgesteuerten Arbeitslosen verbessern. Für diese Personen soll die Überbrückungsleistung eingeführt werden. Sie soll die Zeit zwischen der Aussteuerung, wenn sie nach dem 60. Altersjahr erfolgt, bis zur Pensionierung überbrücken. Die Überbrückungsleistung lehnt sich in ihrer Ausgestaltung an die Ergänzungsleistungen an und soll auch von den gleichen Durchführungsstellen vollzogen werden.
Nachdem der Anspruch auf Gelder der Arbeitslosenversicherung erloschen sind, werden die arbeitssuchenden Personen ausgesteuert. Ergibt sich keine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, leben die betroffenen Personen heute von der Sozialhilfe, bis eine AHV-Rente aufgrund des Alters ausgezahlt wird.
Das Gesetz sieht vor, dass ausgesteuerte arbeitslose Personen, die das 60. Altersjahr überschritten haben, Überbrückungsleistungen bis zum ordentlichen Rentenalter beziehen dürfen. So soll sichergestellt werden, dass sie keine Sozialhilfe beziehen müssen. Ziel hierbei ist es, dass die Altersvorsorge geschützt wird, da die Altersrente und das Vorsorgeguthaben nicht verfrüht angetastet werden.
Meine Haltung zu dieser angenommenen Vorlage durfte ich schon in der AargauerZeitung darlegen: «Dass für ältere Ausgesteuerte nur die Sozialhilfe bleibt, finde ich unwürdig für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Sozialbeiträge und Steuern bezahlt haben.».