Maja Riniker - FDP.Die Liberalen

Newsletter Nr. 3

Rückblick Sondersession 2020
Eindrücke als Nationalrätin

Die zweitägige Sondersession vom 29. bis 30. Oktober in Bern ist vorbei. Im Bundeshaus herrschte Maskenpflicht, nur hinter den Plexiglas-Trennwänden an meinem Sitz durfte diese abgelegt werden, sofern auch die Trennwandverlängerung ordnungsgemäss heruntergeklappt wurde. Man sieht noch eine kleine Opposition in den Reihen der SVP bezüglich Trennwandverlängerung. Ansonsten ist die Disziplin sehr hoch. Und das ist korrekt so.

Die nächsten Tage und Wochen sind entscheidend für das Leben miteinander in der Schweiz. Ich appelliere an alle: Bitte haltet die geltenden BAG-Richtlinien ein. Unser System vom Miteinander ist fragil. Die Stimmung in der Bevölkerung ist angespannt und es bedarf eines grossen Verständnisses für einander, das Einstehen für eine gelebte Solidarität und das Ziehen am gleichen Strick.

Ich hoffe, dass die Eidgenössischen Räte Anfang Dezember 2020 tagen und werde Sie dann wieder mit einigen ausgewählten Themen bedienen zu können. Zudem, save the date: am Abend des Montags 29. März 2021 findet die zweite Ausgabe meines «Apéro Fédéral» statt.

Alles Gute und gänd Si sech Sorg.

Freundliche Grüsse

Lobbying
Der Nationalrat hat eine Vorlage, die den Zugang von Lobbyisten zum Bundeshaus neu regeln sollte, in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Da sich der Nationalrat nun zwei Mal ablehnend zum Gesetzesprojekt äusserte, ist die Vorlage vom Tisch. Wirklich zufrieden war mit dem vorliegenden Entwurf niemand mehr. Die Ideen und diversen Konzeptvorschläge waren sehr unterschiedlich. Es war die Sprache von Tagesakkreditierungen; dann von Gästen, die sich unter keinen Umständen alleine im Bundeshaus bewegen dürfen bis zu einem öffentlichen Register, in welchem Agenturlobbyisten neu nicht nur ihren Arbeitgeber, sondern auch die Mandate, für die sie arbeiten, offenlegen sollten. Am Schluss war wieder ein Basar der Ideen und Begehrlichkeiten ausgebrochen.

«Wenn alle nach so langer Zeit bei einem Geschäft unzufrieden sind, wollte auch ich in der Schlussabstimmung die Vorlage nur noch ablehnen. Das aktuelle System ist transparent. Ich kann meine zwei Badges vergeben, muss aber nicht. Das Register ist öffentlich, auch heute schon. Und für Tagesakkreditierungen und weiteren administrativen Aufwand habe ich echt keine Zeit. Sollte ‘mein’ Badgebesitzer sich in der Wandelhalle unanständig verhalten und zu viel Lobbyarbeit verrichten, fällt dies auf mich zurück. Spätestens dann würde ich den Badge entziehen. Es braucht keine neuen Regeln, eher mehr Eigenverantwortung und Mut zum direkten Gespräch.»

Tabakprodukte
Wer E-Zigaretten raucht, soll künftig ebenfalls Steuern dafür zahlen. Das Parlament will im Einklang mit dem Bundesrat eine Abgabe auf elektronischen Zigaretten einführen.

«Schon im Grossrat des Kantons Aargau wollte ich mittels eines Vorstosses 2015 bewirken, dass die E-Zigaretten für Jugendliche verboten werden. Eine Steuer, ob nun für Jugendliche oder Erwachsene, begrüsse ich. Auch wenn es sich bei den E-Zigaretten um ein leicht gesünderes Produkt handelt, ist es immer noch schädlich für die Gesundheit. Und das Suchtverhalten ändert sich nicht. Prävention ist sehr wichtig und dafür braucht es Geld.»

Einkaufstourismus
Gerade im Aargau sind wir vom Einkaufstourismus über die Grenze nach Deutschland massiv betroffen. Unseren Unternehmen entgehen Einnahmen. Nun will der Nationalrat den Einkaufstourismus bremsen. Wir sehen konkret vor, dass der Mindestbetrag herabgesetzt wird, bis zu welchem für Einkäufe aus dem Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken pro Person und Tag. Nun darf sich der Ständerat damit auseinandersetzen.

«Ich bin froh, dass für den Einkaufstourismus höhere Hürden gelten sollen. Ich störe mich in der Tat über die vielen Fahrzeuge, die insbesondere am Wochenende unseren Kanton nach Deutschland verlassen. Hier müssen wir ansetzen, als Grenzkanton wissen wir umso mehr, wie schmerzhaft diese Ausflüge für unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen im Aargau sind.»

Covid-19 Geschäftsmietegesetz
Die Adressaten des Gesetzes sind die Miet- und Pachtparteien von Betrieben und öffentlich zugänglichen Einrichtungen (bspw. Restaurants oder Coiffeursalons), die aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 der COVID-19-Verordnung 2 geschlossen wurden oder von Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund von Artikel 10a Absatz 2 der gleichen Verordnung ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Der Gesetzesentwurf legt fest, dass für die betroffenen Einrichtungen der Miet- oder Pachtzins für die Zeit der verordneten Schliessung 40 Prozent betragen soll. Bei Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gilt dies für maximal zwei Monate. Dieses Gesetz zwingt die Vermieter von Geschäftsräumen rückwirkend generell zu 60% Mieterlass – und zwar ungeachtet der konkreten Auswirkungen und finanziellen Verhältnisse der Mietvertragsparteien. Zusätzlich müssen die Vermieter, welche die Mieterlasse gewähren müssen, unverändert ihre eigenen Kosten (Hypozinsen, Amortisationen, Liegenschaftsverwaltungen, Handwerker) ungeschmälert zahlen. Der rückwirkende Eingriff in die Geschäftsmietverträge ist willkürlich und ungerecht.

Der Bundesrat hatte die beiden Motionen bereits zur Ablehnung empfohlen, da ein Eingriff in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern zu vermeiden sei. Er verzichtete daher auch darauf, dem Parlament die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf zu beantragen.

In der Ratsdebatte fand das Geschäft eine hauchdünne Mehrheit. Nun geht das Geschäft an den Ständerat, welcher in der Wintersession darüber beraten muss.

«Ich bin mir sehr bewusst, dass es Fälle gibt, die sehr froh über eine Regelung in Bezug auf die Geschäftsmieten wären. Doch dieses Gesetz ist der falsche Ort. Bis das Gesetz im Winter im Ständerat beraten ist, es dann wieder im Frühling im Nationalrat ist, allenfalls im Sommer (da es immer noch Differenzen gibt) wieder im Ständerat, hätte das Geld längst fliessen müssen. Freude hätte ich gehabt, wenn die Frage der Mietausstände im Covid-19-Gesetz, im Kontext der Härtefallregelung, konkret angeschaut worden wäre. Eine verpasste Chance.»

 

29. März 2021: Save the Date
Am Montagabend, 29. März 2021 Uhr lade ich zu meinem 2. Apéro Fédéral in der Aeschbachhalle Aarau ein.


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