Ehe für alle
Nach geltendem Recht steht die Ehe in der Schweiz nur heterosexuellen Paaren offen. Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Die eingetragene Partnerschaft ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden. Die «Ehe für alle» möchte diese Ungleichbehandlung beseitigen. Im Wesentlichen wird mit dem Entwurf die Ehefähigkeit unabhängig vom Geschlecht formuliert und dadurch auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, eine Ehe gemäss Zivilgesetzbuch einzugehen. Damit sollen sie alle Rechte und Pflichten erhalten, die mit der Ehe einhergehen. Zudem werden der Zugang von gleichgeschlechtlichen weiblichen Ehepaaren zur Samenspende sowie die damit zusammenhängenden rechtlichen Familienverhältnisse geregelt.
«Ich staunte im Rat ob der zum Teil noch sehr kritischen und konservativen Stimmen zur ‘Ehe für alle’. Für mich ist es wichtig, dass zwei Menschen glücklich in Rechtssicherheit zusammenleben können. Sofern dann noch Kinder dazu kommen, ist die Klärung noch wichtiger. Ich habe auch von Anfang an die Samenspende unterstützt. Alle Menschen sollen ihre Beziehungen gleich und frei gestalten dürfen.»
Armeeeinsatz
Der Bundesrat hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen in der zweiten Coronawelle mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen. Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, musste das Parlament den Einsatz genehmigen. Beide Räte stimmten der Vorlage ohne Gegenstimme zu. Die grosse Kammer entschied auch, dass der Armeeeinsatz nicht auf Alters- und Pflegeheime ausgeweitet wird.
«Dieses Geschäft forderte mich zeitlich. Am Mittwoch, 2. Dezember haben wir um 07.00 Uhr in der Sicherheitspolitischen Kommission das Geschäft vorberaten. Die Diskussion um die Ausweitung des Einsatzes auf die Alters- und Pflegeheime war intensiv. Die Lobbyarbeit Seitens des Gesundheitswesens und der Kantone war stark. Ich wusste, dass das Geschäft am gleichen Tag um 15.00 bereits im Rat traktandiert war und erfuhr wenige Stunden vorher, dass ich dort für meine Partei das Fraktionsvotum halten durfte. Manchmal muss es eben auch in Bern schnell gehen: Um 15.00 Uhr stand mein Votum und half, den Minderheitsantrag für den Einsatz in den Alters- und Pflegeheimen zu versenken, was für mich mehr als korrekt ist.
Ausserdem wurden zwei meiner Fragen in der bundesrätlichen Fragestunde beantwortet zum Thema der Bestände von Armee und Zivilschutz. In diesem Bereich gibt es grosse Herausforderungen, welche in den nächsten Jahren angepackt werden müssen. Die Politarbeit wird auch im Neuen Jahr nicht ausgehen.»
ZGB – Änderung vom Geschlecht und Vornamen
Menschen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister künftig unbürokratisch ändern lassen. Das Parlament hat einer Änderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt. Mit dieser Änderung können Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, den Wechsel vollziehen zu wollen, mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken, indem sie dort persönlich vorsprechen. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Eltern oder die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung geben. Eine Änderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch die Eltern-Kind-Verhältnisse bleiben unverändert.
„Bei dieser Gesetzesanpassung hatte ich Mühe. Mühe damit, dass in einer ersten Version, alle Personen, unabhängig vom Alter, Ihr Geschlecht und Vorname ohne die gesetzlichen Vertreter hätten ändern können. Ich wehrte mich zusammen mit einer Minderheit. Allenfalls bin ich diesbezüglich etwas konservativ eingestellt. Doch ich bin noch immer der Überzeugung, dass ich für meine Kinder einstehe und auch die Verantwortung für sie trage, bis sie volljährig sind. Nun ist das Schutzalter für diese Änderung bei 16 Jahren festgesetzt worden. Ein Kompromiss, den ich mittrage. Lieber, als wenn schon mit 12, 13, 14 oder 15 ein Mensch allein diese Änderung hätte vornehmen können.“
Vorstösse von Maja aus der Wintersession: